Online-Vorbereitungskurs: Sektoraler Heilpraktiker Logopädie

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Online-Vorbereitungskurs für den Titel
„Sektoraler Heilpraktiker Logopädie“

Es handelt sich um einen fach- bzw. berufsorientierten Vorbereitungskurs für Logopäden.
Der Online-Kurs beinhaltet das Grundwissen und die Vorbereitung zur Prüfung des sektoralen Heilpraktikers beschränkt für den Bereich der Logopädie.

Es soll den Prüfling optimal darauf vorbereiten und als Nachschlagewerk dienen.

Es unterteilt sich in 2 Bereiche:

  1. rechtliche, gesetzliche und historische Aspekte
  2. medizinische und logopädische Grundlagen

Die Seitenzahl umfasst ca. 200 DIN A4-Seiten. Das Lerntempo ist bei jedem unterschiedlich. Um den Kurs und den Lernprozess so flexibel wie möglich zu gestalten, haben Sie nach Buchung 6 Monate Zeit um sich das notwendige Wissen anzueignen. Der Kurs ist jedoch so konzipiert, dass man 60 Schulstunden (a 45 Minuten) benötigt. Der Kurs beinhaltet 10 Stunden Berufs – und Gesetzeskunde. Somit könnten Sie sich innerhalb von 2,5 Wochen das notwendige Wissen aneignen, und die die Online Prüfung ablegen.

Die Zielgruppe sind staatlich anerkannte Logopäden/innen (+Auszubildende).

Mit dem Online-Kurs ist eine autodidaktische Vorbereitung auf die Prüfung möglich.

Mit der Fortbildung werden 60 Fortbildungspunkte vergeben.

Ihre Vorteile der Qualifikation und Zulassung zum/r sektoralen Heilpraktiker*in für Logopädie

  • Erstzugang, d.h. Patienten aufnehmen und ohne ärztliche Überweisung behandeln
  • Die eigene Diagnose auf dem Fachgebiet der Logopädie selbständig stellen
  • Behandeln und Folgebehandlungen ohne ärztliches Rezept
  • Private Abrechnung nach der Gebührenordnung für HP‘s
  • Ihre Tätigkeit beschränkt sich auf den Bereich der Logopädie
  • Ihre  Leistungen als sektoraler Heilpraktiker sind von der Umsatzsteuer befreit

Die Voraussetzung als kleiner Heilpraktiker für Logopädie

  • geprüft als Logopäde
  • Hauptschulabschluss oder gleichwertigen Schulabschluss
  • ärztliches Attest zum Zeitpunkt der Antragsstellung  nicht älter als 3 Monate mit der Bestätigung
  • das der Antragsteller in physischer und psychischer Hinsicht zur ordnungsgemäßen Ausübung des Berufes geeignet ist
  • polizeiliches Führungszeugnis der Belegart ” 0″ (” zur Vorlage bei einer Behörde”, welches bei Antragstellung nicht älter als 3 Monate ist

Autorin

Mein Name ist Nathalie Lupberger, selbstständig in eigner logopädischer Praxis tätig. Im Mai 2020 wurde mir als erste Logopädin in Deutschland die Zusatzqualifikation „Sektorale Heilpraktikerin beschränkt für das Gebiet der Logopädie“ in Baden-Württemberg erteilt.

Das Erlangen der staatlich erteilten Erlaubnis zum Führen des Titels des SHP wurde 2019 von mir vor dem Bundesverwaltungsgericht erstritten und in den Jahren zuvor durch alle rechtlichen Instanzen durchgekämpft.

Dadurch ist es nun allen Logopäden/innen in Deutschland gestattet, diese Zusatzqualifikation zu erlangen und so z.B. ohne ärztliche Verordnung tätig zu werden.

Der Online-Vorbereitungskurs wurde von mir und meinem Kollegen Manfred Herbst, als Coautor verfasst.

Vorwort

1
Grußwort der Autoren

1. Teil - rechtliche/gesetzliche/historische Aspekte

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1. Befugnisse, Verbote und Vorteile der Tätigkeit als Sektoraler Heilpraktiker Logopädie (SHP)
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2. Die Historie und die Wirrungen des allgemeinen Heilpraktikergesetzes
3
3. Die Geburt des sektoralen Heilpraktikers beschränkt auf das Gebiet der Logopädie
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4. Hygieneanforderungen an die Praxis
5
5. Antragsstellung
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6. Prüfung
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7. Besonderheiten der sektoralen Heilpraktiker-Praxis
8
8. Leistungsabrechnung und steuerliche Aspekte

2. Teil - medizinische/logopädische Grundlagen

1
1. Überblick Abkürzungen
2
2. Deutsches Infektionsschutzgesetz (IFSG)
3
2.2. IfSG §6
4
2.3. IfSG §7 (Erweiterung CORONA)
5
3. Masern, Mumps, Röteln, Scharlach, Pfeifferisches Drüsenfieber, Herpes Subitum
6
4. Herpes
7
5. Masernschutzgesetz
8
6. Namentliche Meldungen laut IfSG
9
7. Infektionen nach Organsystem
10
8. Infektionen – Biologische Merkmale von Mikroorganismen
11
9. Infektionsübertragungsarten
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10. Bewusstseinsstörungen
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11. Das Nervensystem
14
12. Hirnnerven
15
13. Das Gehirn
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14. Blutversorgung des Gehirns
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15. Zentrale Erkrankungen
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16. Erkrankungen der Nerven
19
17. Zentrale Durchblutungsstörungen
20
18. Aphasie, Apraxie, Dysarthrie
21
19. Tumoren
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20. Atemsystem
23
21. Erkrankungen des Atemtraktes
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22. Stimmstörungen
25
23. Rekurrensparese (Nervus laryngeus recurrens)
26
24. Epiglottitis, Laryngitis, Pharyngitis
27
25. Dysphagie
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26. Myasthenia gravis und Sklerodermie
29
27. Gesichtsmuskeln, beteiligte Muskeln und Nerven beim Schluckakt
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28. Erkrankungen des Ösophagus
31
29. Laryngektomie (Kehlkopfentfernung)
32
30. Ohr, Erkrankungen
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31. Grundlagen Psychiatrie
34
32. Autismus, Mutismus
35
33. Notfallmaßnahmen
36
34. Schock
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35. Notfall-Grundversorgung
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36. Differenzialdiagnose (DD)
39
37. Robert-Koch-Institut : Impfempfehlungen/Kalender
40
38. Medizinisches Grundlagenwissen

Anhang - Meldepflichtige Krankheiten nach IfSG §6

1
2.2.a Botulismus
2
2.2.b Cholera
3
2.2.c Diphtherie
4
2.2.d HSE
5
2.2.e Hepatitis A / B / C / D / E
6
2.2.f HUS (enteropathisches hämolytisch-urämisches Syndrom)
7
2.2.g Virusbedingtes hämorrhagisches Fieber
8
2.2.h Keuchhusten
9
2.2.i Masern
10
2.2.j Meningokokken-Meningitis - Meningoenzephalitis
11
2.2.k Milzbrand
12
2.2.l Mumps
13
2.2.m Pest
14
2.2.n Poliomyelitis
15
2.2.o Röteln
16
2.2.p Tollwut
17
2.2.q Typhus abdominalis oder Paratyphus
18
2.2.r Windpocken
19
2.2.s Zoonotische Influenza (z.B.Vogelgrippe)
20
2.2.t Tuberkulose (TBC)
21
2.2.u Clostridioides (früher Clostridium) difficile
22
2.2.v Corona COVID-19 (Coronavirus SARS-CoV-2)

Anhang - Meldepflichtige Krankheiten nach IfSG §7

1
2.3.a Adenoviren
2
2.3.b Toxoplasmose
3
2.3.b Tetanus (Wundstarrkrampf)
4
2.3.b Streptokokken-Pneumonie
5
2.3.b Shigellenruhr (Shigellose)
6
2.3.b Norovirus
7
2.3.b Läuse
8
2.3.b Haemophilus influenzae
9
2.3.b Lyme-Borreliose
10
2.3.b Krätze
11
2.3.b FSME
12
2.3.b Impetigo Contagiosa (Borkenflechte)
13
2.3.b Influenza
14
2.3.b Neue Influenza A
Therapeutische Leistungen sind nur dann Mehrwertsteuer frei, wenn zuvor ein Arzt diese Leistung verordnet hat. Als SHL sind Ihre Leistungen auch dann Mehrwertsteuer frei, wenn keine ärztliche Verordnung vorliegt. Viele Privatkassen gestatten Ihren Versicherten zudem den Direktzugang zum Heilpraktiker. Das heißt auch in diesen Fällen benötigen Patienten keine ärztliche Verordnung, wenn sie Ihre Leistungen in Anspruch nehmen möchten.
Ja! Allerdings nur in den Bereichen, die durch Ihre ursprüngliche Qualifikation als Therapeut abgedeckt werden.
Im Prinzip jeder! Das Angebot wendet sich in erster Linie an staatlich anerkannte Logopäden und Personen mit vergleichbarer Qualifikation, z.B. Sprachtherapeuten (B.A. oder Master). Durch die Vergabe von 50 Fortbildungspunkten ist der Kurs jedoch für jeden Heilmittelerbringer interessant. Zudem wird essentielles Wissen vermittelt oder aufgefrischt.
Ja! Zu 50 %. Das vermittelte und geprüfte Wissen ist relevant für alle Heilmittelerbringer. Somit können auch Physio - und Ergotherapeuten Fortbildungspunkte sammeln. Wir können jedoch keine Garantie für die Anerkennung übernehmen.
Nachdem Sie den Onlinekurs gebucht und durchgearbeitet haben, und die Onlineprüfung bestanden haben, können Sie bei Ihrem zuständigen Gesundheitsamt den Erhalt des Titels beantragen. Viele Gesundheitsämter erteilen dann nach Vorlage des Prüfzertifikats (nach Aktenlage) den Titel. Andere werden auf einer eigenen Überprüfung bestehen. In diesem Fall sind Sie durch den Kurs gut vorbereitet. Nach Absolvierung des Kurses und erfolgreicher Prüfung sollten Sie den Sektoralen Heilpraktiker mit Vorlage des Zertifikates „nach Aktenlage“ beantragen. Dies bedeutet dass Ihr Gesundheitsamt den Titel erteilt, ohne selbst eine Überprüfung des Wissenstandes vorgenommen zu haben. Im Moment gibt es leider noch nicht genügend Erfahrungswerte um zu sagen, wie die jeweilige regionale Behörde reagieren wird.
Das ist je nach Behörde unterschiedlich. Im Moment gibt es leider noch nicht genügend Erfahrungswerte um zu sagen, wie die jeweilige regionale Behörde reagieren wird. In NRW haben bereits erste Gesundheitsämter den Titel Sektoraler Heilpraktiker Logopädie aufgrund unserer Fortbildung und Prüfung erteilt. Viele Gesundheitsämter haben hierzu noch keine eigene Meinung. Nach Absolvierung des Kurses und erfolgreicher Prüfung sollten Sie den Sektoralen Heilpraktiker mit Vorlage des Zertifikates „nach Aktenlage“ beantragen. Dies bedeutet dass Ihr Gesundheitsamt den Titel erteilt, ohne selbst eine Überprüfung des Wissenstandes vorgenommen zu haben. Falls das Gesundheitsamt den Titel "nach Aktenlage" nicht erteilt oder weitere Informationen benötigt werden, sind wir gerne behilflich. Wir können dem Mitarbeiter im Gesundheitsamt die Kurs- und Prüfungsunterlagen zur Verfügung stellen sowie eine Demo-Zugang zu unserem Kurs einrichten. Senden Sie uns eine E-Mail an support@heilpraktiker-logopädie.de mit Ihrem Anliegen.
In diesem Fall sind Sie mit diesem Kurs gut auf die Prüfung vorbereitet.
Das Lerntempo ist bei jedem unterschiedlich. Um den Kurs und den Lernprozess so flexibel wie möglich zu gestalten, haben Sie nach Buchung 6 Monate Zeit um sich das notwendige Wissen anzueignen. Der Kurs ist jedoch so konzipiert, dass man 60 Schulstunden (a 45 Minuten) benötigt. Der Kurs beinhaltet 10 Stunden Berufs - und Gesetzeskunde. Somit könnten Sie sich innerhalb von 2,5 Wochen das notwendige Wissen aneignen, und die die Online Prüfung ablegen.
Sie können gegen eine die Prüfung erneut buchen. In diesem Falle erhalten Sie zusätzliche 4 Wochen Zugang zum Kurs, damit Sie sich auf die erneute Prüfung vorbereiten können. Sie können die Wiederholungsprüfung beliebig oft buchen und ablegen.
Ja, diese Beträge stellen sogenannte Werbungskosten dar, und können von Ihrem zu versteuerndem Einkommen abgezogen werden.
Ja, auch angestellte Therapeuten profitieren durch die Vergabe von Fortbildungspunkten. Und können als angestellter Sektoraler Heilpraktiker Logopädie unter den selben Aspekten Patienten behandeln wie selbstständige Therapeuten. In jedem Fall gewinnen Sie als Therapeut an Wert Ihrem jetzigen oder zukünftigem Arbeitgeber gegenüber.
Die Erteilung des Titels Sektoraler Heilpraktiker für Logopädie (SHpL) steht staatlich anerkannten Logopäden laut Urteil des Bundesverwaltungsgericht ( BVerwG 3 C 8.17 ) zu, und kann vor Gericht eingeklagt werden. Für die Erteilung des Titels ist neben der beruflichen Qualifikation ein Nachweis zu erbringen, dass die SHPL Anwärter die Grenzen Ihres eigenen Wissen kennen, und bei Überschreiten ihrer Kompetenzen an die Ärzteschaft verweisen. Somit soll Schaden an der Volksgesundheit vermieden werden. Dies kann durch einen Kurs mit anschließender Prüfung belegt werden. Sodann können die Gesundheitsämter den Titel SHPL nach Aktenlage vergeben. Diese Praxis ist bei den Physiotherapeuten gängig, und wurde durch das Urteil des BVG bestätigt. Der von LH angebotene Kurs mit abschließender Prüfung orientiert sich an dem Urteil des BVG und an der gängigen Praxis im Bereich der Physiotherapie. Spätestens seit der Coronakrise ist hierbei E-Learning etabliert und akzeptiert. Unser Kurs umfasst 60 Unterrichtseinheiten zusätzlich zur separat buchbarer Prüfung. Die Ergebnisse werden mit einem Zertifikat bestätigt. Es gibt in Deutschland rund 375 Gesundheitsämter, die mit Ihren Auffassungen sehr individuell agieren. Oftmals ist ihnen die aktuelle Rechtslage aufgrund des ergangenen Urteils des BVG nicht bekannt. Dies ändert jedoch nichts an dem Rechtsanspruch der SHPL Anwärter, der durch die höchstrichterliche Entscheidung des BVG entschieden wurde. Neben einem Kenntnisnachweis wie die Fortbildung bei LH Fortbildungen könnten die Gesundheitsämter angelehnt an das Heilpraktikergesetz noch ein Führungszeugnis sowie die Vollendung des 25 Lebensjahres verlangen. Nachdem eine Fortbildung mit abschließender Prüfung nachgewiesen wurde kann ein Gesundheitsamt unseres Erachtens im Zuge der Gleichbehandlung keine eigene Prüfung voraussetzen und durchführen, da im Bereich der Physiotherapie nach Vorlage einer Fortbildung durchgehend nach Aktenlage erteilt wird. https://www.bverwg.de/de/101019U3C8.17.0
Kurs verfügbar für 200 Tage
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Angemeldet: 32 Teilnehmer
Dauer: 6 Monate
Lektionen: 85
Stufe: Logopäde*in