Fragen und Antworten

Die Erteilung des Titels Sektoraler Heilpraktiker für Logopädie (SHpL) steht staatlich anerkannten Logopäden laut Urteil des Bundesverwaltungsgericht
( BVerwG 3 C 8.17 ) zu, und kann vor Gericht eingeklagt werden. Für die Erteilung des Titels ist neben der beruflichen Qualifikation ein Nachweis zu erbringen, dass die SHPL Anwärter die Grenzen Ihres eigenen Wissen kennen, und bei Überschreiten ihrer Kompetenzen an die Ärzteschaft verweisen. Somit soll Schaden an der Volksgesundheit vermieden werden. Dies kann durch einen Kurs mit anschließender Prüfung belegt werden. Sodann können die Gesundheitsämter den Titel SHPL nach Aktenlage vergeben. Diese Praxis ist bei den Physiotherapeuten gängig, und wurde durch das Urteil des BVG bestätigt.

Der von LH angebotene Kurs mit abschließender Prüfung orientiert sich an dem Urteil des BVG und an der gängigen Praxis im Bereich der Physiotherapie. Spätestens seit der Coronakrise ist hierbei E-Learning etabliert und akzeptiert. Unser Kurs umfasst 60 Unterrichtseinheiten zusätzlich zur separat buchbarer Prüfung. Die Ergebnisse werden mit einem Zertifikat bestätigt.

Es gibt in Deutschland rund 375 Gesundheitsämter, die mit Ihren Auffassungen sehr individuell agieren. Oftmals ist ihnen die aktuelle Rechtslage aufgrund des ergangenen Urteils des BVG nicht bekannt. Dies ändert jedoch nichts an dem Rechtsanspruch der SHPL Anwärter, der durch die höchstrichterliche Entscheidung des BVG entschieden wurde.

Neben einem Kenntnisnachweis wie die Fortbildung bei LH Fortbildungen könnten die Gesundheitsämter angelehnt an das Heilpraktikergesetz noch ein Führungszeugnis sowie die Vollendung des 25 Lebensjahres verlangen. Nachdem eine Fortbildung mit abschließender Prüfung nachgewiesen wurde kann ein Gesundheitsamt unseres Erachtens im Zuge der Gleichbehandlung keine eigene Prüfung voraussetzen, da im Bereich der Physiotherapie nach Vorlage einer Fortbildung durchgehend nach Aktenlage erteilt wird.

Urteil vom 10.10.2019 – BVerwG 3 C 8.17
Sektorale Heilpraktikererlaubnis für das Gebiet der Logopädie

Therapeutische Leistungen sind nur dann Mehrwertsteuer frei, wenn zuvor ein Arzt diese Leistung verordnet hat. Als SHL sind Ihre Leistungen auch dann Mehrwertsteuer frei, wenn keine ärztliche Verordnung vorliegt.
Viele Privatkassen gestatten Ihren Versicherten zudem den Direktzugang zum Heilpraktiker. Das heißt auch in diesen Fällen benötigen Patienten keine ärztliche Verordnung, wenn sie Ihre Leistungen in Anspruch nehmen möchten.
Ja! Allerdings nur in den Bereichen, die durch Ihre ursprüngliche Qualifikation als Therapeut abgedeckt werden.
Im Prinzip jeder! Das Angebot wendet sich in erster Linie an staatlich anerkannte Logopäden und Personen mit vergleichbarer Qualifikation, z.B. Sprachtherapeuten (B.A. oder Master). Durch die Vergabe von 50 Fortbildungspunkten ist der Kurs jedoch für jeden Heilmittelerbringer interessant. Zudem wird essentielles Wissen vermittelt oder aufgefrischt.
Ja! Zu 50 %. Das vermittelte und geprüfte Wissen ist relevant für alle Heilmittelerbringer. Somit können auch Physio – und Ergotherapeuten Fortbildungspunkte sammeln. Wir können jedoch keine Garantie für die Anerkennung übernehmen.
Nachdem Sie den Onlinekurs gebucht und durchgearbeitet haben, und die Onlineprüfung bestanden haben, können Sie bei Ihrem zuständigen Gesundheitsamt den Erhalt des Titels beantragen. Viele Gesundheitsämter erteilen dann nach Vorlage des Prüfzertifikats (nach Aktenlage) den Titel. Andere werden auf einer eigenen Überprüfung bestehen. In diesem Fall sind Sie durch den Kurs gut vorbereitet.
Nach Absolvierung des Kurses und erfolgreicher Prüfung sollten Sie den Sektoralen Heilpraktiker mit Vorlage des Zertifikates „nach Aktenlage“ beantragen. Dies bedeutet dass Ihr Gesundheitsamt den Titel erteilt, ohne selbst eine Überprüfung des Wissenstandes vorgenommen zu haben.
Im Moment gibt es leider noch nicht genügend Erfahrungswerte um zu sagen, wie die jeweilige regionale Behörde reagieren wird.
Das ist je nach Behörde unterschiedlich. Im Moment gibt es leider noch nicht genügend Erfahrungswerte um zu sagen, wie die jeweilige regionale Behörde reagieren wird. Viele Gesundheitsämter haben hierzu noch keine eigene Meinung. In NRW haben bereits erste Gesundheitsämter den Titel Sektoraler Heilpraktiker Logopädie aufgrund unserer Fortbildung und Prüfung erteilt.
Nach Absolvierung des Kurses und erfolgreicher Prüfung sollten Sie den Sektoralen Heilpraktiker mit Vorlage des Zertifikates „nach Aktenlage“ beantragen. Dies bedeutet dass Ihr Gesundheitsamt den Titel erteilt, ohne selbst eine Überprüfung des Wissenstandes vorgenommen zu haben.
Falls das Gesundheitsamt den Titel “nach Aktenlage” nicht erteilt oder weitere Informationen benötigt werden, sind wir gerne behilflich.
In diesem Fall sind Sie mit diesem Kurs gut auf die Prüfung vorbereitet.
Das Lerntempo ist bei jedem unterschiedlich. Um den Kurs und den Lernprozess so flexibel wie möglich zu gestalten, haben Sie nach Buchung 6 Monate Zeit um sich das notwendige Wissen anzueignen. Der Kurs ist jedoch so konzipiert, dass man 60 Schulstunden (a 45 Minuten) benötigt. Der Kurs beinhaltet 10 Stunden Berufs – und Gesetzeskunde. Somit könnten Sie sich innerhalb von 2,5 Wochen das notwendige Wissen aneignen, und die die Online Prüfung ablegen.
Sie können gegen eine die Prüfung erneut buchen. In diesem Falle erhalten Sie zusätzliche 4 Wochen Zugang zum Kurs, damit Sie sich auf die erneute Prüfung vorbereiten können. Sie können die Wiederholungsprüfung beliebig oft buchen und ablegen.

Ja, diese Beträge stellen sogenannte Werbungskosten dar, und können von Ihrem zu versteuerndem Einkommen abgezogen werden.

Ja, auch angestellte Therapeuten profitieren durch die Vergabe von Fortbildungspunkten. Und können als angestellter Sektoraler Heilpraktiker Logopädie unter den selben Aspekten Patienten behandeln wie selbstständige Therapeuten. In jedem Fall gewinnen Sie als Therapeut an Wert Ihrem jetzigen oder zukünftigem Arbeitgeber gegenüber.

Aus Gründen des Kopierschutzes ist die Fortbildung nur online benutzbar. Die Inhalte können nicht auf Ihrem Computer gespeichert werden. Sie können nach Buchung des Kurses 6 Monate lang den online Angebot nutzen. Rund um die Uhr, 7 Tage pro Woche.

Gut zu wissen

Erwerb des Titel "Sektoraler Heilpraktiker Logopädie"

Laut dem Urteil des Bundesverwaltungsgericht stehen den staatlich anerkannten Logopäden und vergleichbar qualifizierten Sprachtherapeuten die Vergabe des Titels Sektoraler Heilpraktiker Logopädie, verliehen durch die regionalen Gesundheitsbehörden, zu.

Hierbei liegt es im Ermessen des für Sie zuständigen Gesundheitsamtes, ob der Titel aufgrund der beruflichen Qualifikation (Logopäde oder ebenbürtig), und der zusätzlichen Schulung mit abschließendem Test erworben werden kann. Oder ob die Behörde eine eigene Überprüfung vornehmen möchte. In diesem Falle sind Sie mit der Onlineschulung gut vorbereitet. Auch wenn Ihr Gesundheitsamt selbst prüfen möchte, empfehlen wir die Buchung des Online – Tests zur Vorbereitung auf die amtliche Prüfung.

Ziel einer Prüfung ist der Ausschluss einer Gesundheitsgefährdung durch die Tätigkeit des Sektoralen Heilpraktiker Logopädie (SHPL). Es wird überprüft, ob der SHPL die Grenzen seines Wissen, Könnens, und seiner Befugnisse kennt und in solchen Fällen den Patienten an einen Arzt verweist.

Laut Bundesverwaltungsgericht darf bei dieser Überprüfung nur Wissen geprüft werden, welches Logopäden oder vergleichbar Qualifizierte durch ihre Ausbildung ohnehin besitzen. Darüber hinausgehendes darf nicht geprüft werden.

Unser Online-Fortbildungskurs und die separate Prüfung berücksichtigen diese Auflagen.

* Bitte beachten Sie, dass im Falle eines Nicht-Bestehens der Online-Prüfung kein Zertifikat vergeben wird. Um dieses zu Erhalten muss die Prüfung nochmals gebucht und bestanden werden. Sie erhalten bei der zweiten Buchung erneut 4 Wochen Zugang zum Vorbereitungskurs.

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